Ehrenmorde Geschichte

Vivien K.
geboren: 1994
Mordversuch: 24. März 2018
Wohnort: Burgwedel (Niedersachsen)
Herkunft: Opfer: Deutschland; Täter: Syrien/Palästinenser
Kinder: keine
Täter: Abdullah A. (angebl. 17 J.)

Dieser Mordversuch sollte zunächst gar nicht in diesem Archiv auftauchen. Das Opfer ist ein Zufallsopfer, somit liegt kein Ehrmotiv vor, jedenfalls keins im klassischen Sinn.



Allerdings gibt der Täter später Ehre als Tatmotiv an. Daher nehmen wir den Fall trotzdem auf. Täter sind 3 junge Palästinenser, die 2013 aus Syrien nach Deutschland kamen.



Am 24. März 2018 gehen die Kassiererin Vivien und ihr Freund Domenic (25 J.) einkaufen. Es kommt zu einer Rangelei mit 2 jungen Syrern (13 u. 14 J.). Die holen den 17jährigen Abdullah zur Verstärkung. Dieser rammt Vivien ein Messer in den Bauch. Domenic ruft den Rettungswagen. Vivien überlebt durch eine Notoperation, liegt mehrere Tage im künstlichen Koma.



Zunächst lautet die Anklage „nur“ auf gefährliche Körperverletzung. Angeblich sei der Täter während der Tat von seinem Tötungsversuch zurückgetreten. Später wird die Anklage auf versuchten Totschlag geändert. Laut medizinischem Gutachten habe der Täter alles getan, um sein Opfer zu töten.



In der Vernehmung bezeichnet sich Abdullah als Musterflüchtling. Das passt ein bisschen zu der Haltung, dass Ehrenmörder überzeugt sind, das Richtige getan zu haben. Später versucht ein weiterer Bruder, die Tat zu rechtfertigen. Vivien habe die jungen Palästinenser beleidigt.



Im August beginnt der Prozess am Landgericht Hannover unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Erklärung des Angeklagten wird verlesen, er verstünde nicht, wieso er in Haft ist. Er habe den Streit als Ehrverletzung gesehen, die ihm erlaube, einen Menschen zu töten. Abdullah lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Die Schule hat er abgebrochen.



Im September wird Abdullah wegen versuchten Totschlags zu 5 Jahren Haft verurteilt. Einer seiner in die Rangelei verwickelten Brüder ist der 14jährige Mohamad. Er muss für 2 Wochen in "Dauerarrest" und danach zum "Sozialtraining". Man kann vermuten, dass der Erfolg des "Sozialtrainings" nicht überprüft wird. Der 13jährige Cousin ist strafunmündig. Ob das angegebene Alter der Beteiligten geprüft wurde, ist unbekannt.



Das Opfer bleibt zu 30 Prozent schwerbehindert. Abdullahs Mutter bricht schreiend vor dem Gericht zusammen. Da es sich um eine Jugendstrafe handelt, könnte der Täter bereits nach einem Drittel seiner Haft wieder freikommen.

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